MITTELSTAND HEUTE

Was versteht man unter Mittelstand

Der Mittelstand in Deutschland leistet einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und ist durch die bekannten wirtschaftlichen Daten die tragende wirtschaftliche Säule in einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft. So beschäftigen 3,3 Millionen Selbstständige fast 20 Millionen Erwerbstätige und bilden 1,2 Millionen junge Menschen aus. Mittelständische Unternehmer bilden damit das Rückgrat der Volkswirtschaft und stabilisieren den Arbeitsmarkt. Langfristig werden netto gerechnet pro Gründung etwa 2,4 Arbeitsplätze geschaffen. Der Erhalt unserer Betriebe ist mindestens so wichtig wie die Förderung und Erleichterung von Gründungen. Der Mittelstand tätigt im Durchschnitt ca. 42 Prozent aller Investitionen, erwirtschaftet 48 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung, tätigt 52 Prozent aller Umsätze, beschäftigt 68 Prozent aller Beschäftigten und bildet 84 Prozent aller Auszubildenden aus. Weitmehr als 90 Prozent aller Betriebe sind Mittelstandsunternehmen. Die Struktur in Niedersachsen ist fast ausschließlich mittelständisch.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten EU-weit mit Wirkung zum 01.01.2005 gemäß Amtsblatt der Europäischen Union (EU L 124/36 vom 20.05.2003) mit weniger als 250 Beschäftigten als KMU. Die neue Regelung ist gekennzeichnet durch eine Erhöhung der KMU-Schwellenwerte sowie die Einführung einer Kategorie der sogenannten „Kleinstunternehmen“. Im Einzelnen gilt künftig die folgende Einteilung in drei Größenklassen:

Weiterhin enthält die neue KMU-Definition detaillierte Regelungen zur Einbeziehung von Partnerunternehmen/verbundenen Unternehmen bei der Ermittlung des KMU-Status.

Die Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen und deren Beschäftigte befinden sich international im Umbruch. Zunehmende internationale Konkurrenz und globale volkswirtschaftliche Verflechtung stellt unsere mittelständische Wirtschaft vor triefgreifende Herausforderungen. Märkte wachsen zusammen, Produktionskapazitäten arbeiten weltweit vernetzt, deutsche Standorte stehen heute in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Standorten auf der Welt. Digitalisierung und zunehmende Vernetzung haben die Möglichkeit geschaffen, an jedem beliebigen Ort der Welt mit Unternehmungsgeist und bei geeigneten Rahmenbedingungen wettbewerbsfähige Unternehmen und Arbeitsplätze zu schaffen. Deutschland muss ein international attraktiver Unternehmens- und Beschäftigungsstandort sein.

Der Wirtschaftsstandort Deutschland muss für die mittelständische Wirtschaft verbessert werden. Dazu ist eine Entlastung des Mittelstandes von Steuern und Abgaben unverzichtbar. Privatisierung muss neue Betätigungsfelder öffnen, Regulierungen und bürokratische Hemmnisse müssen abgebaut werden. Auch die Beschäftigungspolitik muss der Internationalisierung und Globalisierung Rechnung tragen. Die Lohnzusatzkosten, welche die Wettbewerbsfähigkeit des beschäftigungsintensiven Mittelstandes beeinträchtigen, insbesondere soweit dieser in internationaler Konkurrenz steht, müssen spürbar gesenkt werden.

Arbeit für Menschen ist die primär existenzsichernde Lebensgrundlage. Aus dem Sinn und dem Ertrag seiner Arbeit schöpft der Mensch auch sein Selbstwertgefühl. Dies trifft für den abhängig Beschäftigten ebenso wie für den eigenverantwortlich handelnden Selbständigen zu. Beide Erwerbswege müssen für jeden Menschen zugänglich sein. Das verfügbare Volumen an Arbeit ist nahezu unbegrenzt. Die wesentliche Ursache von Arbeitslosigkeit ist, dass dieses Volumen nur partiell in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mündet. Im Zentrum politischen Handelns muss daher die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für Arbeit, für Schaffung und Besetzung von Arbeitsplätzen sein.

Ist die erweiterte EU eine Chance für den Mittelstand?

Die Erweiterung der Europäischen Union (EU) seit dem 01.05.2004 von 15 Mitglieder (E-15) auf 25 Mitglieder (E-25) stellt einen Meilenstein in der jüngeren Geschichte Europas dar. Denn damit wurde die jahrzehntelange Trennung des Kontinents in West und Ost endgültig überwunden. Diese Entwicklung, deren Beginn viele überraschte, führte zu einer grundlegenden Neuorientierung in den zentral- und osteuropäischen Ländern. Es haben sich in den 10 EU-Mitgliedstaaten (E-10) aus den Staaten in Mittel- und Osteuropa (MOE-Staaten: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) mit insgesamt ca. 104 Mio. Einwohner nicht nur die wirtschaftlichen, sondern alle gesellschaftlichen Rahmenbedingungen geändert.

Nach dem Zerfall des Ostblocks und der damit verbundenen Wandlung von der Diktatur zur Demokratie und von der sozialistischen Planwirtschaft zur Marktwirtschaft entwickelte sich ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem europäischer Prägung. In den ersten Jahren der Transformation kam es auch zu einem starken Rückgang der Wirtschaftsleistung. Dies war unter anderem durch die völlige Neuorientierung der Wirtschaftsbeziehungen bestimmt. So hat sich die Außenhandelsverflechtung der zentral- und osteuropäischen Länder in nur wenigen Jahren dramatisch gewandelt. Es kam zu einer Orientierung in Richtung EU, was sich auch in den einzelnen Ländern mit einem Anteil der EU am gesamten Außenhandel zwischen 60 bis 80% niederschlägt, und damit teilweise höher ist als in den EU-15-Staaten.

Die fünfte Erweiterung der Europäischen Union (EU) und die baldige Einführung des Euro öffnet die Perspektiven eines EU-Binnenmarktes mit einer Bevölkerung von über 470 Mio. Menschen. Dies zeigt das Marktvolumen, das eine vergrößerte EU zukünftig bietet. In Deutschland stößt die rasante Verflechtung mit den Wirtschaften in Mittel- und Osteuropa natürlich nicht nur auf Zustimmung. Ängste und Sorgen machen sich breit und belasten oft den Umgang mit den neuen EU-Mitgliedstaaten – zumal dort oft postkommunistische und linke Regierungen dominieren. Durch den EU-Beitritt bekommt die Bevölkerung der E-10 die Chance, überall in der EU zu leben und zu arbeiten. Wirtschaftlich soll sich der EU-Beitritt für alle Beteiligten lohnen, für den Osten bedeutet dies, sich stärker an den Westen zu binden, Anteil am Wohlstand zu erlangen und sich endgültig von der maroden Planwirtschaft zu trennen.
Deswegen haben viele Bürger in Deutschland Angst, dass eine Einwanderungswelle gen Westen schwappt. Heute beklagen deutsche Unternehmen das niedrige Lohnniveau und die preiswerten Einfuhren, die die traditionellen Marktstrukturen aus dem Gleichgewicht bringen.

Handel kann keine Einbahnstraße sein. Mit einer Außenwirtschaftspolitik, die dem Schutz der Binnenwirtschaft vor ausländischen Konkurrenten dient, nimmt man anderen Ländern wichtige Wachstumschancen und sich selbst die Export- und Kooperationsmöglichkeiten. Das gilt besonders für Mittel- und Osteuropa - für die deutsche Wirtschaft bereits ein größerer Exportmarkt als die USA!
Nicht Abschottung und Festhalten an alten Strukturen ist gefordert, sondern ein Umdenken in Deutschland, das seinen Export durch die Vergrößerung des Binnenmarkts weiter ausbauen kann. Die Preisvorteile in diesen Ländern gilt es zu nützen, statt sie zu verteufeln. Kostengünstige Fertigungen aus Mittel- und Osteuropa stärken die Wettbewerbsposition von deutschen Unternehmen auf den Weltmärkten. Sie sind oftmals Voraussetzung, um den deutschen Standort aufrecht zu halten.
Für alle Beteiligten, das heißt auch für uns hier in Deutschland, festigt sich nach dem Beitritt der MOE-Staaten in die EU und dem westlichen Verteidigungsbündnis NATO die Sicherheitspolitik. Der Gefahr von Konflikten wird damit präventiv entgegengewirkt, denn Freiheit und Demokratie wird durch die Aufnahme der E-10 in die EU stabilisiert und gesichert. Somit ist die EU-Osterweiterung ein weiterer Schritt in ein sicheres Europa des 21. Jahrhunderts.

Welche Auswirkungen bringt der EU-Binnenmarkt der E-25 für Oldenburg?

Für die Wirtschaftsregion Oldenburg bringt der EU-Binnenmarkt der E-25 vielfältig spürbare Auswirkungen besonders in folgenden Bereichen mit sich:

  1. Regelung von kommunalen Verwaltungsabläufen.
  2. Die kommunale Selbstverwaltung wird in ihrem Kernbereich nicht berührt. Vielmehr soll sie aufgrund der europäischen Charta zur kommunalen Selbstverwaltung sogar noch gestärkt werden. Dennoch gibt es Auswirkungen, die – kommunalrechtlich ausgedrückt – den eigenen Wirkungskreis berühren. Bei mehreren Aufgabenbereichen werden die Regionen im Vordergrund stehen. Hier sei z.B. zu denken an die Regionalisierung der Wirtschaftsförderung.
    Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Ausschreibungen, Neuordnung von Aufsichtspflichten, Genehmigungsrichtlinien, Arbeitsrecht für die Kommune als Arbeitgeber, Beteiligung an Projekten und Förderkonzepten, Auswirkungen der EU auf die Kommunalverfassung – rechtlich und politisch – die auch die Kompetenz der Kommunalpolitiker betrifft. Sie müssen sich deshalb verstärkt mit den kommunalpolitischen Aspekten des bestehenden EU-Rechts und mit der zukünftigen Rechtsentwicklung auseinandersetzen. Nicht zuletzt sollen auch die Ratsmitglieder der Stadt Oldenburg ständig Schritt halten mit dieser dynamischen Entwicklung im neuen Europa der 25.

  3. Veränderung der Standortfaktoren und Förderung der heimischen Wirtschaft:
  4. Dazu zählen neue Wettbewerber, veränderter Kundenkreis, eine von der EU kontrollierte und gleichzeitig eingeschränkte Wirtschaftsförderung, mögliche Veränderungen bei den Transport-, Energie- und Telekommunikationstarifen, Agrarsubventionen, veterinärrechtliche Bestimmungen, Lebensmittelrecht, Forschungs- und Förderprogramme der EU.

  5. Finanzielle Ausstattung der Kommune:
  6. Allgemeine Zuständigkeiten beispielsweise bei der Personaleinstellung, bei Ausschreibungen für Auftragsvergaben, bei der kommunalen Wirtschaftsförderung, Raumplanung usw., bei Kontrollaufgaben gegenüber der Verwaltung sowie der Inanspruchnahme und Umsetzung von EU-Gemeinschaftsprogrammen. Wie sich Europa politisch und ökonomisch schrittweise weiter entwickelt, so hat sich auch die Stadt Oldenburg in Europa auf die europäischen Anforderungen einzustellen. Mit den Folgen dieser Entwicklung auf die einzelnen kommunalen Aufgabenfelder müssen sich Rat und Verwaltung der Stadt künftig verstärkt befassen. Ziel könnte es dabei sein, das Wahrnehmen von umfangreichen Stadtaufgaben mit einem EU-organisierten „Handlungskonzept“ zu verbinden, das in stadtgrenzenübergreifender Kooperation des regionalen Wirtschaftsraumes sowie in Zusammenarbeit i. S. des public-private-partnership (ppp) angestrebt werden sollte.

  7. Konkrete Alltagserfahrungen der Bürger:
  8. Dazu zählen Aufenthaltsrecht, Lebensmittelrecht, zur Verfügung stehende Dienstleistungen wie Ärzte, Banken, Versicherungen, Arbeitsrecht, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Bildungsförderung, kulturelle Aktivitäten.

Wer vertritt die Interessen des Mittelstandes?

Zahlreiche Institutionen und Interessenverbände vertreten den Mittelstand und sie sind berufen und auch in der Lage, ihren Mitgliedern und anderen Interessenten umfassende Informationen zu betriebsspezifischen Problemen und zum EU-Binnenmarkt zu geben. So organisieren Sachverständige verschiedener Institutionen sowie Vertreter aus Kammern, Verbänden, Universität, Fachhochschule und Unternehmer zusammen mit Politikern (Europa, Bund und Land) u.a. Qualifizierungsprojekte, die dass das Ziel verfolgen, Unternehmen auf eine Internationalisierung in Richtung Osten vorzubereiten.

Es gibt nur eine mittelstandspolitische Interessenvertretung – die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU. Sie ist eine wirtschaftspolitische Interessenvertretung des Mittelstandes und dessen Berufsgruppen mit 41.000 Mitglieder in Deutschland, die sich als Lobby für den Mittelstand versteht und im direkten Schulterschluss zu Parteien, Parlamenten und Räten steht. Andere Parteien haben dieses mittelstandspolitische Instrument nicht.

Bundesvorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU ist der Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Josef Schlamann aus Winsen (Luhe). Stellv. Bundesvorsitzender ist der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWT) Hartmut Schauerte, MdB.
Ehrenvorsitzender ist der frühere Berliner Wirtschaftssenator Elmar Pieroth.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU hat in Berlin direkten Zugang zum Parlamentskreis Mittelstand (PKM) im Deutschen Bundestag, dem mittlerweile 132 Bundestagsabgeordnete und somit rund 60 Prozent der Unionsfraktion angehören und dessen Vorsitzender Dr. Michael Fuchs, MdB ist.

Auf Länderebene ist die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU in allen 16 Ländern vertreten und hat zum Ziel, flächendeckend auf Kreisverbandsebene präsent zu sein, um so mehr Einfluss auf die Wirtschafts-, Finanz- und Mittelstandspolitik auf allen Ebenen nehmen zu können. In Niedersachsen ist die flächendeckende Präsenz mit nahezu 5.000 Mitglieder bereits erreicht und 43 von 91 CDU-Landtagsabgeordneten gehören der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU in Niedersachsen an, deren Landesvorsitzender Werner Lübbe aus Langförden ist.

 
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